Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der MAB Möbel AG

Stand 01.08.2017 

  1. Gültigkeit dieser AGB’s

Alle Lieferungen und Leistungen der MAB Möbel AG (im Folgenden MAB) an den Käufer erfolgen ausschließlich aufgrund der nachstehenden Geschäftsbedingungen, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes schriftlich vereinbart wird. Entgegenstehende Bedingungen werden von uns nicht anerkannt, auch wenn diesen Bedingungen nicht ausdrücklich widersprochen wird. 

  1. Preise

Ohne ausdrückliche, anderslautende Vereinbarung sind die Angebote der MAB freibleibend und die Preise verstehen sich ab Muotathal ausschließlich Versandverpackung, ohne gesetzliche Mehrwertsteuer. Es gilt die bei Vertragsabschluss gültige Preisliste. Ergeben sich zwischen Vertragsabschluss und Lieferung Kostenveränderungen (wie beispielsweise bei Roh- und Hilfsstoffen, Energie, Personal- und Maschinenkosten, Fracht, Fremdbearbeitung, Finanzierung etc.), so ist die MAB berechtigt, die Preise dementsprechend anzupassen. 

  1. Zahlungsbedingungen

Zahlungen erfolgen innert 10 Tagen rein netto, falls keine anderslautenden schriftlichen Vereinbarungen zwischen dem Käufer und MAB getroffen worden sind. Unberechtigte Abzüge werden nachbelastet. Alle Kosten, die durch die verspätete oder fehlerhafte Zahlungen entstehen, gehen zu Lasten des Käufers. Bei Vereinbarung eines Zahlungszieles berechnet sich die Fälligkeit nach dem Rechnungsdatum. Bei Überschreitung des Zahlungsziels oder bei Verzug ist die MAB ab Fälligkeitsdatum berechtigt einen Verzugszins in der Höhe der zum Zeitpunkt geltenden Banksätze für Überziehungskredite zu berechnen. Die Geltendmachung eines weiteren Verzugsschadens bleibt vorbehalten. Wird das vereinbarte Zahlungsziel nicht eingehalten, ist die MAB berechtigt, alle Forderungen sofort fällig zu stellen, vom Kaufvertrag zurückzutreten und ist von weiteren Lieferungen entbunden. Der Käufer kann nur mit solchen Forderungen aufrechnen, die unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind. 

  1. Eigentumsvorbehalt

Wir behalten uns das Eigentum an allen von uns gelieferten Waren bis zur vollständigen Bezahlung aller unserer aus der Geschäftsbeziehung offenstehenden Forderungen, einschließlich Zinsen, Spesen und Kosten vor. Falls der Käufer die von uns gelieferten Waren – sei es auch nach Weiterverarbeitung – weiterveräußert bevor er sie uns bezahlt, tritt der Käufer schon jetzt im voraus seine ihm gegen die künftigen Abnehmer entstehenden Kaufpreisforderungen seiner Lieferungen ab. Er verpflichtet sich, alle für die Wirksamkeit der Forderungsabtretung erforderlichen Publizitätsakte (Zessionsvermerk auf der Rechnung oder Anmerkung in seinen Büchern, etc.) durchzuführen. 

  1. Lieferzeit / Liefertermin

Wir sind bestrebt, angegebene Lieferzeiten und/oder Liefertermine einzuhalten. Bei Angabe von Kalenderwochen gilt der letzte Arbeitstag der Woche. Überschreitungen der Lieferzeit oder des Liefertermins bis zu einer Woche gelten als genehmigt. Betriebsstörungen, Angriffe Dritter auf das IT-System der MAB und Ereignisse höherer Gewalt, Streiks, Unterbrechungen oder Verzögerungen bei der Rohstoffzufuhr und ähnliche Fälle sowohl bei uns als auch bei unseren Zulieferanten entbinden uns von der Lieferverpflichtung. Angegebene Lieferzeiten oder Liefertermine beziehen sich auf die Auslieferung ab unserem Werk und beinhalten keine Transportzeiten. Schadensersatzansprüche des Käufers wegen Verzögerung der Lieferung sind auch nach Ablauf einer der MAB gesetzten Frist zur Lieferung, ausgeschlossen. 

  1. Gefahrübergang, Transport, Entgegenahme, Rücklieferungen

Kosten und Gefahr des Käufers richten sich nach der vereinbarten Lieferkondition. Sofern keine Lieferkondition vereinbart wird, erfolgen Warenlieferungen für Rechnung und Gefahr des Käufers. Die Gefahr geht auch bei frachtfreier Lieferung, wenn sie zum Versand gebracht oder abgeholt worden ist, auf den Käufer über. Teillieferungen sind zulässig. Bei Lagerfristüberschreitungen ist der MAB zur Berechnung eines Lagergeldes nach vorheriger Abstimmung mit dem Käufer berechtigt. Gleiches gilt, wenn die Versendung auf Anweisung des Käufers zurückgestellt wird. Der Käufer darf die Entgegennahme von Lieferungen wegen unerheblicher Mängel nicht verweigern. Die MAB ist berechtigt, nach Setzung einer angemessenen Frist und deren fruchtlosen Ablauf anderweitig über den Liefergegenstand zu verfügen und Schadenersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen. Rücksendungen der Liefergegenstände ohne vorherige gegenseitige Verständigung sind ausgeschlossen. Erklärt sich die MAB im Einzelfall aus Kulanz mit vorheriger schriftlicher Zustimmung zur Rückgabe gelieferter Ware bereit, gelten die nachfolgenden Regelungen:

 Die Zustimmung der MAB zur Rücknahme gelieferter Ware gegen Gutschrift steht stets unter der auflösenden Bedingung, dass die Ware originalverpackt und neuwertig bei der MAB eintrifft. Die Kosten und die Gefahr der Rücksendung liegen beim Käufer.

 Angabe der Rechnungs- und Lieferscheinnummer der relevanten Lieferung;

 Rücknahmen werden nach erfolgter Verpackungs- und Qualitätskontrolle zum fakturierten Nettowert abzgl. 30% des Warenwarenwertes für interne Aufwendungen als Warengutschrift vergütet, falls nichts Gegenteiliges zwischen Besteller und MAB vereinbart wurde. Sonderanfertigungen können in keinem Fall zurückgenommen werden. Es erfolgt keine Auszahlung der Gutschrift. 

  1. Gewährleistung und Schadenersatz

Die Gewährleistungsfrist durch uns beträgt 36 Monate ab Auslieferung. Mängel sind uns, bei sonstigem Ausschluss, spätestens binnen 10 Tagen nach Auslieferung schriftlich mitzuteilen. Der Garantieanspruch bezieht sich lediglich auf den kostenlosen Materialersatz des mangelhaften Teiles. Die MAB übernimmt keine Gewähr für Schäden, die auf ungeeigneter oder unsachgemäßer Verwendung fehlerhafter oder nachlässiger Behandlung oder auf natürlicher Abnutzung beruhen. Alle diejenigen Geräte und Teile, die einen Sachmangel aufweisen, sind nach Wahl der MAB unentgeltlich nachzubessern, zu ersetzen oder neu zu liefern, sofern dessen Ursache bereits im Zeitpunkt des Gefahrübergangs vorlag. Der MAB ist Gelegenheit zur Nacherfüllung innerhalb angemessener Frist zu gewähren. Bei Mängelrügen dürfen Zahlungen des Käufers höchstens in einem Umfang zurückbehalten werden, die in einem angemessenen Verhältnis zu den aufgetretenen Sachmängeln stehen. Der Käufer kann Zahlungen nur zurückbehalten, wenn eine Mängelrüge geltend gemacht wird, über deren Berechtigung kein Zweifel bestehen kann. Ein Zurückbehaltungsrecht des Käufers besteht nicht, wenn seine Mängelansprüche verjährt sind. Erfolgte die Mängelrüge zu Unrecht, ist die MAB berechtigt, die ihr entstandenen Aufwendungen vom Käufer ersetzt zu verlangen. Schadensersatzansprüche des Käufers wegen eines Sachmangels sind ausgeschlossen. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist ebenso ausgeschlossen wie der Ersatz von Folgeschäden und Vermögensschäden, entgangenen Gewinnen, Zinsverlusten und von Schäden aus Ansprüchen Dritter gegen den Käufer. 

  1. Urheberrechte an Unterlagen

An Angeboten, Zeichnungen, Pläne, Muster und anderen Informationen und Unterlagen auch in digitaler Form (im Folgenden: Unterlagen) behält sich die MAB ihre eigentums- und urheberrechtlichen Verwertungsrechte uneingeschränkt vor. Die Unterlagen dürfen nur nach vorheriger Zustimmung der MAB Dritten zugänglich gemacht werden und sind, wenn der Auftrag der MAB nicht erteilt wird, dieser unverzüglich zurückzugeben. Digitale Daten sind unverzüglich und sicher zu löschen. 

  1. Gerichtsstand und Schlussbestimmungen

Alleiniger Gerichtsstand bei Streitigkeiten ist der Sitz der MAB. Dieser Vertrag einschließlich seiner Auslegung unterliegt schweizerischem Recht unter Ausschluss des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (CISG). Der Vertrag bleibt auch bei rechtlicher Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen in seinen übrigen Teilen verbindlich.